In Kuba spitzt sich die Lage immer weiter zu. Nach 65 Jahren US-Blockade gegen das kleine Land vor ihrer Haustür – oder, wie sie es selbst gerne betiteln, in ihrem Hinterhof, – haben die USA zu Beginn des Jahres noch einmal eine Schippe draufgelegt, ein totales Ölembargo verhängt und Kuba vom Finanzmarkt noch weiter abgeschnitten. Kaum eine Lieferung erreicht nun Kubas Häfen. Die spanischen Hotelketten auf Kuba wurden geschlossen, Fluggesellschaften fliegen Kuba nicht mehr an, der Tourismus soll gänzlich zum Erliegen kommen, aufgrund mangelnder Energie stehen Fabriken in Kuba still, Transporte können nicht getätigt werden, Medikamente kommen nicht ins Land, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die extraterritorialen Auswirkungen und der brutale Druck auf die Länder der Welt, die mit Kuba kooperieren und mit den USA Geschäfte machen wollen oder müssen, lassen Regierungen vor der US-Politik zu Kreuze kriechen.
Auch die EU duckt sich weg: Sie hat zwar ein Gesetz verabschiedet, das die Befolgung des Helms-Burton-Acts [1] untersagt, das jedoch nicht durchgesetzt wird. Dieser Act, durch Clinton 1996 erlassen, bündelte und verschärfte die Sanktionen gegen Kuba nach bereits 34 Jahren Wirtschaftsblockade noch einmal drastisch und überzieht seitdem Firmen und Personen weltweit mit Strafen, die weiterhin Handelsbeziehungen mit Kuba betreiben. Also: wer sich in Europa gesetzestreu verhält und den Handel mit Kuba NICHT einstellt, erhält keinerlei juristische oder praktische Hilfe von den Regierungen der EU, wenn sie willkürlich zur US-Straf-Kasse gebeten werden.
Ein zweites Beispiel: Die EU-Länder haben zwar bis 2024 jedes Jahr die Resolution gegen die US-Blockade in der UN-Vollversammlung unterstützt, aber politische Handlungen erfolgten nicht daraus. Im letzten Jahr enthielten sich erstmals nach massivem diplomatischem Druck durch die USA im Vorfeld sechs EU-Länder der Stimme und ein EU-Land stimmte gar für die Aufrechterhaltung der Blockade, und das, obwohl EU-Unternehmen, Institutionen, Vereine und Bürger:innen in ihren Grundrechten verletzt werden.
Bei der am 28. Oktober nun wieder stattfindenden Abstimmung in der UN wird es sich zeigen, wie viele Länder im Einfluss und unter Druck der USA ihr Kreuz an der zustimmenden Stelle machen. Der Außenminister der Bundesrepublik – ein ebenso qualifizierter Diplomat wie seine Vorgängerin Annalena Baerbock -, der Russland zum ewigen Feind Deutschlands erklärt hat, merkte erst kürzlich an, dass er von einer Blockade gegen Kuba nichts wüsste. Das lässt Schlimmes ahnen und ist nur noch zynisch zu ertragen!
Die USA führen auch eine sogenannte „Liste terrorunterstützender Staaten“. Momentan befinden sich drei Länder auf dieser Liste: Iran, Nordkorea und Kuba. Auf ihr zu stehen bedeutet, dass zu den sowieso schon vorhandenen Sanktionen noch tiefgreifendere diplomatische und finanzielle Isolation durch die USA hinzukommen.
Am 29. Januar 2026 hat Trump dann auch noch die Executive Order 14380 erlassen, die in ihrem Abschnitt 11 [2] einen Nationalen Notstand der USA ausruft. Denn Trump findet, „dass die Politik, die Praktiken und das Handeln der Regierung Kubas eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung darstellen.“ Wie macht Kuba das nur? Steht ein Einmarsch von Kubas Truppen in Miami unmittelbar bevor? Belegt Kuba die USA mit unglaublichen Zöllen? Darf kein Schiff einen kubanischen Hafen mehr anlaufen, wenn es zuvor einen Hafen der Vereinigten Staaten angelaufen hat? Schickt Kuba Schiffe in das Hoheitsgebiet der USA, um einen Aufstand und Sturz der US-Regierung zu provozieren?
Nichts davon! Es ist genau umgekehrt!
Trump hat Angst, „dass Kuba weiterhin seine kommunistischen Ideen, Politiken und Praktiken rund um die westliche Hemisphäre verbreitet und damit die Außenpolitik der Vereinigten Staaten bedroht.“ Das ist wohl wahr. Kommunistische Ideen in der westlichen Hemisphäre zu verbreiten und die US-Hegemonie zu stören, wäre in der Tat, fielen sie auf fruchtbaren Boden, eine Bedrohung für das Imperium. Deshalb war und ist Kuba so gefährlich. Deshalb soll ein Regime Change erzwungen werden. Egal, um welchen Preis. Viele Beispiele Lateinamerikas belegen diese imperialistische US-Politik, die, um ihre Hegemonieansprüche auf Biegen und Brechen durchzusetzen, auf Erpressung, Infiltration, Subversion, militärische Drohungen und Überfälle setzt.
Ja, das einzige Verbrechen, das Kuba begangen hat und weiterhin begeht, ist, nicht das 51. Bundesland der USA werden zu wollen, nicht wieder zum Bordell und Vergnügungspark von Autokraten und dem organisierten Verbrechen zu werden.
Kuba kämpft um seine Souveränität, seine Unabhängigkeit und seine Würde. Und genau das ist es, was die USA so wurmt. Dass sich ein kleines Land weigert, nach den Regeln des Landes zu leben, das Neoliberalismus und imperialistische Weltherrschaftsfantasien zum Motor seiner willkürlichen und nationalistischen Politik macht.
Kuba nicht zu unterstützen bedeutet, sich selbst und seine Ideale einer gerechten solidarischen Welt aufzugeben.
Die Solidaritätsbewegung mit Kuba ruft zu vielfachen lokalen Aktionen im Umfeld der UN-Abstimmung am 28.10. auf. Das Auswärtige Amt soll mit Forderungen, Briefen und Karten überschwemmt werden, für die Kuba-Resolution und das Ende der Blockade zu votieren.
Am Samstag, den 31. Oktober ist eine Aktion auf dem Pariser Platz (Brandenburger Tor) an der US-Botschaft geplant, die das ungeheure US-Unrecht mit einer bildlichen Aktion aufzeigen und über das UN-Votum informieren wird. Informationen dazu findet man unter: www.netzwerk-cuba.org und www.unblock-cuba.org.
Fußnoten
[1] Das Gesetz besteht aus vier thematisch getrennten Abschnitten:
- Abschnitt I enthält Maßnahmen zur Verschärfung des Wirtschaftsembargos sowie ein Verbot indirekter Finanzierung zugunsten Kubas.
- Abschnitt II definiert vom kubanischen Staat zu erfüllende Mindestanforderungen vor Aufhebung des Embargos, darunter die Schaffung einer unabhängigen Justiz und die Zulassung freier Gewerkschaften.
- Abschnitt III gibt US-Bürgern (auch eingebürgerten) das Recht, ausländische Firmen vor US-Gerichten wegen der Nutzung nach der Revolution enteigneten Eigentums zu verklagen.
- Abschnitt IV ermächtigt den Außenminister, an Enteignungen vom Eigentum von US-Bürgern auf Kuba beteiligte oder von ihnen profitierende Ausländer vom Aufenthalt in den USA auszuschließen. (Wikipedia)
[2] https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2026/01/addressing-threats-to-the-united-states-by-the-government-of-cuba/